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Teilnahmebedingungen

Anmeldung, Verhalten, Minderjährige und Haftung — Entwurf, noch nicht juristisch geprüft.

Entwurf. Dieser Text ist eine Arbeitsgrundlage, damit die Anmeldung nicht ohne Bedingungen online geht. Er ist nicht juristisch geprüft. Am Ende der Seite stehen die Punkte, die vor der Veröffentlichung von einer Juristin oder einem Juristen geklärt werden müssen.

1. Veranstalter

Veranstalter des UNO Turniers ist Christian Herkner, Schenk-Danzinger-Gasse 4/3/33, 1220 Wien (siehe Impressum). Die Veranstaltung ist privat organisiert und nicht gewerblich.

Das Yella Yella! Nachbar_innentreff, Maria-Tusch-Straße 2/1/5, 1220 Wien, stellt die Räumlichkeiten zur Verfügung und ist nicht Veranstalter.

2. Anmeldung und Teilnahme

  • Die Teilnahme setzt eine Anmeldung über diese Website voraus.
  • Das Startgeld beträgt 5 € und wird beim Check-in vor Ort in bar bezahlt (vor Ort ist keine Kartenzahlung möglich). Wer nicht kommt, zahlt nichts — es wird nichts im Vorhinein eingezogen.
  • Wer bezahlt hat und das Turnier vorzeitig verlässt, bekommt das Startgeld nicht zurück. (⚠️ juristisch prüfen lassen.)
  • Die Anmeldung wird mit unserer Bestätigungsmail wirksam. Ein Platz ist erst mit dieser Bestätigung gesichert.
  • Die Teilnehmer:innenzahl ist begrenzt. Ist das Turnier voll, rücken Anmeldungen automatisch auf eine Warteliste; wird ein Platz frei, melden wir uns in der Reihenfolge der Anmeldung.
  • Plätze sind nicht übertragbar. Wer nicht kommen kann, sagt bitte rechtzeitig ab, damit jemand nachrücken kann.
  • Die Anmeldung ist bis zu dem auf der Startseite genannten Datum möglich.

3. Ablauf und Regeln

Es gelten die Turnierregeln in der zum Turniertag veröffentlichten Fassung. Mit der Anmeldung werden sie akzeptiert.

Die Entscheidungen der Turnierleitung sind endgültig. Die Turnierleitung kann den Ablauf anpassen, wenn die Teilnehmer:innenzahl oder die Räumlichkeiten das erfordern.

4. Verhalten vor Ort

  • Es gilt die Hausordnung des Veranstaltungsortes.
  • Rücksichtsvolles Verhalten wird vorausgesetzt, besonders gegenüber Kindern.
  • Bei belästigendem, diskriminierendem oder aggressivem Verhalten sowie bei wiederholtem absichtlichem Verstoß gegen die Turnierregeln kann die Turnierleitung von der Veranstaltung ausschließen. Ein Anspruch auf Ersatz besteht in diesem Fall nicht.

5. Minderjährige

  • Die Teilnahme ist ab 7 Jahren möglich.
  • Personen unter 18 Jahren werden von einer erziehungsberechtigten Person angemeldet. Diese bestätigt bei der Anmeldung ausdrücklich die Zustimmung zur Teilnahme und zu diesen Bedingungen.
  • Für Kinder unter 12 Jahren ist eine erwachsene Begleitperson erforderlich, die während der gesamten Veranstaltung anwesend ist. (⚠️ Altersgrenze bewusst festlegen und prüfen lassen.)
  • Ab 12 Jahren ist die Teilnahme ohne Begleitung möglich, wenn die erziehungsberechtigte Person dies bei der Anmeldung bestätigt. Der Veranstalter erhebt keine Telefonnummern; eine Erreichbarkeit während der Veranstaltung wird daher nicht zugesichert. (⚠️ Diese Folge der Datensparsamkeit bewusst festlegen und prüfen lassen.)
  • Die Aufsichtspflicht verbleibt bei den Erziehungsberechtigten beziehungsweise der Begleitperson. Der Veranstalter organisiert das Turnier und übernimmt keine Beaufsichtigung einzelner Kinder.

Mehr dazu auf der Seite Kinder & Jugendliche.

6. Haftung

⚠️ Dieser Abschnitt ist der wichtigste und der heikelste. Ein pauschaler Haftungsausschluss („Teilnahme auf eigene Gefahr“) ist nach österreichischem Recht nur eingeschränkt wirksam: Für Personenschäden sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kann die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Formulierung bitte juristisch prüfen lassen, statt sie hier zu erfinden.

Als Arbeitsgrundlage:

  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
  • Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Sachschäden wird — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. (⚠️ prüfen)
  • Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Garderobe und Wertgegenstände bleiben in der eigenen Verantwortung.
  • Für Schäden, die Teilnehmende anderen zufügen, haften diese selbst; bei Minderjährigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Aufsichtspflicht.
  • Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen oder verschieben (etwa höhere Gewalt, behördliche Auflagen, Ausfall der Räumlichkeiten). Angemeldete werden verständigt; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

7. Fotos und Video

Beim Turnier werden Fotos gemacht, die für die Berichterstattung über die Veranstaltung verwendet werden können (etwa Website, Aushang im Yella Yella, Kanäle der Unterstützer). Mit der Anmeldung nimmt man das zur Kenntnis.

Eine Zusicherung, einzelne Personen von den Aufnahmen auszunehmen, gibt der Veranstalter nicht. Wer mit einem veröffentlichten Bild nicht einverstanden ist, sagt das der Turnierleitung oder schreibt eine E-Mail: Das Bild wird dann nicht weiter verwendet und von den Kanälen des Veranstalters entfernt. Für Kinder gilt das genauso, mit einem Wort der Eltern.

Details dazu, worauf wir uns dabei stützen und wie man widerspricht, stehen in der Datenschutzinformation. (⚠️ Dieser Abschnitt gehört zu den juristisch zu prüfenden.)

8. Datenschutz

Wie wir mit den Anmeldedaten umgehen, steht in der Datenschutzinformation.

9. Änderungen

Diese Bedingungen können bis zum Turniertag angepasst werden. Es gilt die zum Zeitpunkt des Turniers auf dieser Seite veröffentlichte Fassung; bei wesentlichen Änderungen informieren wir die bereits Angemeldeten per E-Mail.


Was noch juristisch geprüft werden muss

Diese Punkte bitte einer Juristin oder einem Juristen vorlegen:

  1. Haftungsformulierung (Abschnitt 6) — was darf gegenüber Verbraucher:innen wirksam ausgeschlossen werden, was nicht?
  2. Aufsichtspflicht und Altersgrenzen (Abschnitt 5) — ist die Grenze von 12 Jahren sachgerecht, und wie muss die Übergabe der Aufsicht formuliert sein?
  3. Ausschluss vom Turnier (Abschnitt 4) — Voraussetzungen und Folgen.
  4. Absage der Veranstaltung (Abschnitt 6) — Umfang des Anspruchsausschlusses.
  5. Preisvergabe an Minderjährige — siehe Preise.
  6. Fotos (Abschnitt 7) — eine Kenntnisnahme ist keine Einwilligung. Trägt das berechtigte Interesse für Veranstaltungsfotos, und was gilt zusätzlich bei Kindern?
  7. Startgeld (Abschnitt 2) — 5 € in bar, keine Rückerstattung: reicht die Formulierung, und ändert die Bezahlung etwas an der Einordnung der Veranstaltung?
  8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand — soll das überhaupt geregelt werden?
  9. Impressumspflicht nach § 5 ECG — siehe Impressum.